Ihre Kanzlei für Zivilrecht und Verwaltungsrecht

Kanzlei Starost berät und vertritt Sie kompetent in all Ihren rechtlichen Fragen des Zivil- und  Verwaltungsrechts auf Deutsch, Spanisch und English.

Was umfasst Zivilrecht?

Das Zivilrecht regelt die rechtlichen Beziehungen  zwischen Privatpersonen sowie zwischen Privatpersonen und Unternehmen. Es betrifft zahlreiche Bereiche des täglichen Lebens  z.B. den Abschluss und die Durchsetzung von Verträgen, Verbraucherrechte oder Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern sowie Mietern.

Was umfasst Verwaltungsrecht?

Das Verwaltungsrecht betrifft hingegen die Rechtsbeziehungen zwischen Bürgern und staatlichen Behörden. Häufig geht es dabei um  die Erteilung behördlicher Genehmigungen und Erlaubnisse (z.B. einer Aufenthaltserlaubnis, einer Baugenehmigung oder eine Gaststättenerlaubnis) oder um die Anfechtung belastender behördlicher Entscheidungen  (z.B. einer Abrissverfügung oder einer Abschiebeverfügung).

Rechtsgebiete

Die Kanzlei Starost berät und vertritt Privatpersonen sowie Unternehmen kompetent und engagiert in sämtlichen zivil- und verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten. Unsere Tätigkeitsschwerpunkte umfassen insbesondere folgende Rechtsgebiete:

Unsicher, ob Ihr Rechtsproblem unter meinen Tätigkeitsbereich fällt?

Kontaktieren Sie mich gerne per E-Mail oder Telefon und schildern Sie mir Ihren Fall. Alternativ können Sie einen kurzen kostenlosen Online-Erstberatungstermin vereinbaren.

Ich prüfe Ihr Anliegen und teile Ihnen zügig mit, ob ich Sie in Ihrer Angelegenheit unterstützen kann. Sollte Ihr Fall nicht in meinen Tätigkeitsbereich fallen, lasse ich Sie damit nicht allein und unterstütze Sie gerne bei der Suche nach einer geeigneten anwaltichen Vertretung.