Ihre Kanzlei für Verwaltungsrecht

Zuverlässiger Schutz gegen fehlerhafte Behördenbescheide, sei es eine Ablehnung, eine Kürzung Ihrer Bezüge, eine Rückforderung oder eine sonstige Verfügung gegen Sie.

Als Ihre Rechtsanwältin begleite ich Sie in Hamburg und deutschlandweit sicher durch den Paragrafendschungel. Ich berate und vertrete Sie transparent, empathisch und klar verständlich – auf Deutsch, Englisch und Spanisch.

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Fehlerhaften Bescheid erhalten?

Als Bürger müssen Sie sich nicht alles von Behörden gefallen lassen. Gemeinsam setzen wir Ihre Rechte durch.

Widerspruch gegen Behördenbescheide

Ob Ablehnungsbescheid, Gebührenbescheid oder behördliche Auflagen – Ämter machen Fehler.

Ich prüfe die Rechtmäßigkeit von Verwaltungsakten, lege form- und fristgerecht Widerspruch für Sie ein und vertrete Sie im Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht.

Schulrecht und Kitaplatz-Einklage

Ihr Kind hat keinen Kitaplatz zugewiesen bekommen oder wurde an der Wunschschule abgelehnt?

Ich unterstütze Sie dabei, Ihren gesetzlichen Anspruch auf einen Kitaplatz gerichtlich einzuklagen oder helfe bei Schulplatzwechseln und ungerechten Ordnungsmaßnahmen.

Prüfungsanfechtung und Hochschulrecht

Eine verpatzte Prüfung im Studium oder in der Ausbildung gefährdet die Karriere.
Möglicherweise liegen auch bei Ihnen Bewertungsfehler oder Verfahrensmängel vor. Ich werte Ihre Prüfungsunterlagen aus und fechte unfaire Benotungen für Sie an.

Sozialrecht

Ich stehe Ihnen als Rechtsanwältin zur Seite, wenn  sozialrechtliche Leistungen, wie etwa Bürgergeld und dazugehörige Sozialleistungen, abgelehnt oder gekürzt wurden. Auch Rückforderungsbescheide prüfe ich gerne für Sie und gehe ggf. gegen diese vor.

Nachbarschutz und Bauanträge

Ihr Bauantrag wurde unberechtigt abgelehnt oder die Baubehörde hat Ihnen eine Abriss- oder Stilllegungsverfügung zugestellt? Auch wenn der Nachbar ein Bauvorhaben plant, das den Wert Ihres Grundstücks senkt, setze ich mich im Baurecht für Sie ein.

Andere Fragen im öffentlichen Recht

Ich betreue Sie in allen Ihren rechtlichen Fragen persönlich, transparent und mit vollem Einsatz – deutschlandweit.

Häufig gestellte Fragen im Verwaltungsrecht

Gegen die meisten Bescheide von Behörden können Sie innerhalb von einem Monat nach Bekanntgabe Widerspruch einlegen.

Wichtig: Die Frist beginnt an dem Tag, an dem der Bescheid Ihnen per Post zugestellt wird. Fehlt am Ende des Bescheids eine ordnungsgemäße Rechtsbehelfsbelehrung, verlängert sich diese Frist sogar auf ein ganzes Jahr. Reagieren Sie dennoch sofort!

Ja. In Deutschland gibt es ab dem vollendeten ersten Lebensjahr einen gesetzlichen Anspruch auf einen Betreuungsplatz. 

Weist Ihnen die Stadt Hamburg keinen oder einen unzumutbar weit entfernten Platz zu, lässt sich dieser Anspruch im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes (Eilverfahren) vor dem Verwaltungsgericht erfolgreich einklagen. 

Ähnliches gilt für die Zuweisung an Wunschschulen.

Bei einer Prüfungsanfechtung wird die Bewertung einer Prüfung gerichtlich oder außergerichtlich
überprüft. Die Erfolgschancen sind oft besser als gedacht: Prüfer verstoßen überraschend häufig gegen Verfahrensvorschriften (z. B. Lärm während der Prüfung, zu kurze Bearbeitungszeit) oder überschreiten ihren Beurteilungsspielraum bei der Benotung. Eine Akteneinsicht durch mich bringt hier schnell Klarheit.

Eine Konkurrentenklage ist dann sinnvoll, wenn Sie bei einer Beförderung oder der Besetzung einer
höheren Stelle im öffentlichen Dienst übergangen wurden und der Dienstherr den Grundsatz der
Bestenauslese (Leistung, Eignung, Befähigung) verletzt hat. Da Stellen schnell besetzt werden, muss hier im Wege des Eilverfahrens verhindert werden, dass der Mitbewerber ernannt wird.

Wenn Ihr Bauantrag abgelehnt wird, gilt es zunächst zu prüfen, ob das Vorhaben den Festsetzungen des
Bebauungsplans entspricht oder sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt.

Gegen die Ablehnung muss innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden.

Führt dies nicht zum Erfolg, kann vor dem Verwaltungsgericht eine sogenannte Verpflichtungsklage auf Erteilung der
Baugenehmigung erhoben werden.

Viele Rechtsschutzversicherungen schließen das öffentliche Recht im außergerichtlichen Vorverfahren (dem Widerspruchsverfahren) komplett aus oder bieten hierfür nur eine erste Beratung an. 

Sobald es jedoch zu einem gerichtlichen Verfahren vor  dem Verwaltungsgericht kommt (z. B. Klage gegen einen Bescheid oder Eilverfahren), greift der Versicherungsschutz in den meisten Tarifen voll. Ich übernehme gerne die kostenlose Deckungsanfrage für Sie.

Kostenloses Erstgespräch

Kostenloser Erstkontakt: Unser erstes kurzes Kennenlernen (online oder per Telefon) für eine erste Einschätzung Ihres verwaltungsrechtlichen Anliegens ist für Sie vollkommen kostenfrei.
Damit ich Ihnen im Gespräch direkt eine fundierte Rückmeldung geben kann, schildern Sie mir Ihr Problem am besten vorab kurz und senden mir den entsprechenden Behördenbescheid, die Ablehnung oder Prüfungsunterlagen über das Kontaktformular oder per E-Mail zu.

Transparente Anwaltskosten: Da die Kosten für einen Anwalt im öffentlichen Recht gesetzlich vom wirtschaftlichen Wert der Angelegenheit (dem Streitwert nach dem Gerichtskostengesetz) abhängen,
lässt sich vorab kein pauschaler Festpreis für jedes Verfahren nennen. Anhand Ihrer Details ermittle ich
jedoch sofort die voraussichtlichen Kosten für Sie. Auf Basis dieser transparenten Einschätzung entscheiden Sie absolut frei, ob Sie mich mandatieren möchten.

Machen Sie sich keine Sorgen: Die Anwaltskosten werden Ihnen von Anfang an vollkommen transparent erläutert. Das Geld darf kein Hindernis sein, sich gegen die Willkür von Behörden zu wehren oder die Zukunft Ihres Kindes abzusichern. Bei finanziellen Engpässen können wir gerne eine faire Ratenzahlung vereinbaren.