Ihre Kanzlei im Migrationsrecht und Ausländerrecht in Hamburg

Zuverlässige Unterstützung bei Aufenthaltstiteln, Einbürgerung, Visumsverfahren und Abschiebeschutz.

Als Ihre persönliche Rechtsanwältin im Migrations- und Ausländerrecht begleite ich Sie in Hamburg sowie deutschlandweit sicher durch den Behördendschungel. Ich berate und vertrete Sie transparent, empathisch und klar verständlich – auf Deutsch, Englisch und Spanisch.

A flat lay image of a compass on a map of Europe, symbolizing travel and direction planning.
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Haben Sie Fragen zu Ihrem Aufenthalt oder zu Ihrem Visum?

Keine Sorge! Gemeinsam finden wir einen rechtssicheren Weg für Ihre Zukunft in Deutschland.

Aufenthalt und Niederlassung

Sie möchten eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, verlängern oder die unbefristete Niederlassungserlaubnis erhalten? Ich prüfe die gesetzlichen Voraussetzungen und unterstütze Sie lückenlos im Verfahren mit der Ausländerbehörde.

Einbürgerung und Staatsbürgerschaft

Der Weg zum deutschen Pass: Durch das neue Staatsangehörigkeitsrecht ist die Einbürgerung oft schneller und unter Hinnahme der doppelten Staatsbürgerschaft möglich. Ich helfe Ihnen, den Antrag fehlerfrei und ohne Verzögerung zu stellen.

Visum und Familiennachzug

Ob Ehegattennachzug, Kindernachzug oder Studentenvisum – die deutschen Botschaften stellen oft strenge Hürden auf. Wurde Ihr Visum abgelehnt? Ich leite das Remonstrationsverfahren ein oder erhebe Klage vor dem Verwaltungsgericht.

Fachkräfte und Blaue Karte EU

Für Arbeitnehmer und Arbeitgeber: Ich berate Sie zur Fachkräfteeinwanderung, zur Blauen Karte EU und helfe bei der Beschleunigung des Verfahrens, damit Ihr Start im deutschen Arbeitsmarkt reibungslos gelingt.

Asylrecht und Duldung

Droht eine Abschiebung oder der Widerruf des Status? Ich vertrete Sie im Asylverfahren, kämpfe für den Abschiebungsschutz, helfe bei der Erteilung einer Duldung (z. B. Beschäftigungsduldung) oder stelle
Härtefallanträge.

Andere Fragen zum Migrations- und Ausländerrecht

Behördenverfahren können beängstigend sein. Als Einzelanwältin stehe ich Ihnen im Migrationsrecht in Hamburg persönlich zur Seite. Ich erkläre Ihnen jeden Schritt verständlich und kämpfe mit vollem Engagement für Ihr Bleiberecht.

Häufig gestellte Fragen
im Migrations- und Ausländerrecht

Die Bearbeitungszeiten in Hamburg können je nach Auslastung der Behörde mehrere Monate in
Anspruch nehmen. Liegt Ihr Antrag bereits seit mehr als drei Monaten ohne sachlichen Grund
unbearbeitet bei der Behörde vor, besteht die Möglichkeit, eine sogenannte Untätigkeitsklage beim Verwaltungsgericht einzureichen, um das Verfahren gerichtlich zu beschleunigen.

Gegen eine Ablehnung des Visums können Sie sich wehren.

Innerhalb der gesetzlichen Frist (meist ein Monat) kann das sogenannte Remonstrationsverfahren direkt bei der Botschaft eingeleitet werden, bei dem die Fehler der Ablehnung schriftlich dargelegt werden. Alternativ oder danach kann Klage vor dem Verwaltungsgericht Berlin erhoben werden. Senden Sie mir den Ablehnungsbescheid sofort für eine Fristprüfung zu.

Ja, durch die jüngste Reform des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts ist die sogenannte
Mehrstaatigkeit (doppelte Staatsbürgerschaft) generell gesetzlich erlaubt. Sie müssen Ihre alte
Staatsangehörigkeit bei der Einbürgerung in Deutschland nicht mehr aufgeben, sofern auch das Recht Ihres Herkunftsstaates dies zulässt. Zudem wurde die erforderliche Aufenthaltszeit im Regelfall auf 5 Jahre verkürzt.

Eine Aufenthaltserlaubnis ist ein rechtmäßiger Aufenthaltstitel, der Ihnen ein befristetes Wohn- und meist auch Arbeitsrecht gewährt.

Eine Duldung hingegen ist kein Aufenthaltstitel. Sie bedeutet lediglich, dass Sie zwar vollziehbar ausreisepflichtig sind, Ihre Abschiebung jedoch aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen (z. B. Passlosigkeit oder Krankheit) vorübergehend ausgesetzt ist.

Aus einer Duldung kann unter bestimmten Bedingungen (z. B. durch Arbeit oder Ausbildung) ein echtes Bleiberecht erwachsen.

Während der ersten Monate in einer Erstaufnahmeeinrichtung besteht in der Regel ein Beschäftigungsverbot.

Danach kann die Ausländerbehörde mit Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit eine Arbeitserlaubnis erteilen.

Auch mit einer Duldung ist eine Arbeitsaufnahme oft möglich, sofern kein gesetzliches Beschäftigungsverbot vorliegt (z. B. wegen mangelnder Mitwirkung bei der Passbeschaffung).

Ich unterstütze Sie dabei, die Arbeitserlaubnis erfolgreich zu beantragen.

Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten im Ausländer- und Migrationsrecht häufig nur für eine erste Beratung oder schließen dieses Rechtsgebiet vollständig vom Versicherungsschutz aus. In diesen Fällen müssen die Anwaltskosten zunächst selbst bezahlt werden.

Wenn Sie jedoch erfolgreich gegen eine behördliche Entscheidung vorgehen, kann die Behörde verpflichtet sein, Ihre Anwaltskosten zu erstatten.

Bei geringem Einkommen können Sie für eine Beratung außerhalb eines Gerichtsverfahrens in den meisten Bundesländern Beratungshilfe beantragen. Hierfür erhalten Sie beim zuständigen Amtsgericht einen Beratungshilfeschein. In Hamburg und Bremen gibt es stattdessen die Öffentliche Rechtsauskunft (ÖRA).

Für Gerichtsverfahren kann unter bestimmten Voraussetzungen Prozesskostenhilfe (PKH) beantragt werden.

Wenn Sie Fragen zu den voraussichtlichen Kosten Ihres Verfahrens haben, kontaktieren Sie mich gerne. Ich erläutere Ihnen die anfallenden Kosten und möglichen Finanzierungsmöglichkeiten transparent und verständlich, damit Sie von Anfang an Klarheit über die finanziellen Aspekte Ihres Anliegens haben.

Kostenloses Erstgespräch

Kostenloser Erstkontakt: Unser erstes kurzes Gespräch (online oder per Telefon) für eine erste Einschätzung Ihres migrationsrechtlichen oder ausländerrechtlichen Anliegens ist für Sie vollkommen kostenfrei. Damit ich Ihnen im Gespräch direkt eine fundierte Rückmeldung zu den Erfolgsaussichten geben kann, sschildern Sie mir Ihr Problem am besten vorab kurz und senden mir relevante Bescheide der Ausländerbehörde oder der Botschaft über das Kontaktformular oder per E-Mail zu.

Transparente Anwaltskosten: Da die Kosten für einen Anwalt im Migrationsrecht gesetzlich vom Gegenstandswert abhängen oder über Honorarvereinbarungen geregelt werden, lässt sich vorab kein pauschaler Festpreis für jedes Verfahren nennen. Anhand Ihrer Details ermittle ich jedoch sofort die voraussichtlichen außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten für Sie. Auf Basis dieser transparenten Einschätzung entscheiden Sie absolut frei, ob Sie mich mandatieren möchten.

Ausführliche Beratung: Wünschen Sie nach unserem ersten Gespräch eine tiefgehende rechtliche Analyse Ihrer ausländerrechtlichen Situation, ohne dass ich direkt nach außen für Sie gegenüber Behörden oder Gerichten auftrete (eine umfassende Prüfung Ihrer Rechtslage inklusive verständlicher Erläuterung des Ergebnisses)? Hierfür berechne ich ein faires Pauschalhonorar von 210 € zzgl. MwSt.

Machen Sie sich keine Sorgen: Die Anwaltskosten werden Ihnen von Anfang an vollkommen transparent erläutert. Das Geld darf kein Hindernis sein, um das eigene Bleiberecht zu sichern oder die Familie nach Deutschland zu holen. Bei finanziellen Engpässen können wir gerne eine faire Ratenzahlung vereinbaren.