Ihre Kanzlei im Arbeitsrecht in Hamburg

Schnelle, kompetente Hilfe bei Kündigung, Aufhebungsvertrag und allen Fragen rund um Ihr Arbeitsverhältnis. 

Als Ihre persönliche Anwältin stehe ich Ihnen in Hamburg und deutschlandweit mit klarer, verständlicher Beratung und starker Vertretung zur Seite auf Deutsch, Englisch und Spanisch.

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Haben Sie eine Kündigung erhalten oder ein anderes arbeitsrechtliches Anliegen?

Keine Sorge! Gemeinsam finden wir die beste rechtliche und finanzielle Lösung für Sie.

Kündigung und Kündigungsschutz

Haben Sie eine Kündigung erhalten? Achtung: Für die Kündigungsschutzklage gilt eine strikte 3-Wochen-Frist!

Ich prüfe sofort die Wirksamkeit und kämpfe für Ihren Arbeitsplatz oder eine faire Abfindung.

Aufhebungsvertrag prüfen

Unterschreiben Sie nichts voreilig. Ein Aufhebungsvertrag droht oft mit einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Ich verhandele für Sie optimale Bedingungen und eine angemessene Abfindungszahlung.

Abmahnung erhalten?

Eine unberechtigte Abmahnung gefährdet Ihren Job. Ich unterstütze Sie dabei, eine rechtssichere Gegendarstellung zu verfassen oder die Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte durchzusetzen.

Arbeitszeugnis - Korrektur

Zwischen den Zeilen verstecken Arbeitgeber oft negative Bewertungen.

Ich entschlüssele Ihre Zeugnissprache und setze eine wohlwollende, leistungsgerechte Formulierung durch, die Ihre Karrierechancen wahrt.

Lohn und Gehalt

Egal ob Überstunden, Urlaubsabgeltung oder ausstehendes Gehalt – ich helfe Ihnen dabei, Ihre berechtigten finanziellen Ansprüche gegenüber Ihrem Arbeitgeber konsequent einzufordern.

Andere arbeitsrechtliche Fragen

Ich beantworte gerne alle Ihre arbeitsrechtlichen Fragen. 

Bei mir sind Sie keine anonyme Aktennummer. Ich betreue Sie im Arbeitsrecht persönlich, transparent und mit vollem Einsatz.

Häufig gestellte Fragen im Arbeitsrecht

Nach Erhalt einer schriftlichen Kündigung haben Sie exakt drei Wochen Zeit, um eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einzureichen. Verstreicht diese Frist, wird die Kündigung fast immer automatisch wirksam.

Kontaktieren Sie mich daher unverzüglich nach Erhalt des Schreibens.

Nein, einen gesetzlichen, automatischen Anspruch auf eine Abfindung gibt es in Deutschland grundsätzlich nicht. Nur in seltenen Ausnahmefällen kann sich eine Abfindung aus vertraglichen oder gesetzlichen Regelungen ergeben.

In der Praxis wird eine Abfindung jedoch fast immer im Rahmen eines Vergleichs vor dem Arbeitsgericht oder bei der Verhandlung eines Aufhebungsvertrags vereinbart.

Als Ihre Anwältin maximiere ich Ihre Chancen.

Im Arbeitsrecht gilt in der ersten Instanz die Besonderheit, dass jede Partei ihre Anwaltskosten selbst trägt – unabhängig davon, wer gewinnt.

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese in der Regel die Kosten. Gerne stelle ich für Sie eine kostenlose Deckungsanfrage.

Schwangere genießen nach dem Mutterschutzgesetz einen besonderen Kündigungsschutz. Ab Beginn der Schwangerschaft bis vier Monate nach der Entbindung ist eine Kündigung durch den Arbeitgeber in der Regel unzulässig. Wenn Sie in einer solchen Phase ein Kündigungsschreiben erhalten, lassen Sie es sofort von mir prüfen.

Ja, das ist oft möglich. Eine Befristung ist rechtlich nur wirksam, wenn sie entweder einen gesetzlich anerkannten Sachgrund hat (z. B. Elternzeitvertretung) oder die sachgrundlose Befristung die gesetzlichen Höchstgrenzen nicht überschreitet. Viele Befristungsabreden in Arbeitsverträgen sind formell oder inhaltlich fehlerhaft. Ist das der Fall, gilt der Vertrag rechtlich als unbefristet! Mit einer sogenannten Entfristungsklage vor dem Arbeitsgericht kann ich ein dauerhaftes Arbeitsverhältnis für Sie durchsetzen.

Eine einseitige Freistellung (also das Verbot, zur Arbeit zu erscheinen, meist bei fortlaufender Gehaltszahlung) ist für den Arbeitgeber nicht ohne Weiteres erlaubt. Er benötigt dafür ein berechtigtes Interesse, beispielsweise den Schutz von Betriebsgeheimnissen oder einen massiven Vertrauensverlust. Wichtig für Sie: Eine Freistellung sollte immer schriftlich erfolgen und klar regeln, ob sie unter Anrechnung von Resturlaub und Überstunden geschieht. Unterschreiben Sie hierzu keine Vereinbarungen ohne vorherige anwaltliche Prüfung.

Kostenloses Erstgespräch

Kostenloser Erstkontakt: Unser erstes kurzes Gespräch (online oder per Telefon) für eine erste Einschätzung Ihres Falles ist für Sie vollkommen kostenfrei. Damit ich Ihnen im Gespräch direkt eine fundierte Rückmeldung zu den Erfolgsaussichten geben kann, schildern Sie mir Ihr Anliegen am besten vorab kurz und senden mir relevante Unterlagen (z.B. Kündigung oder Arbeitsvertrag) über das Kontaktformular oder per E-Mail zu.

Transparente Anwaltskosten: Da die Kosten für einen Anwalt im Arbeitsrecht gesetzlich vom sogenannten Streitwert abhängen, lässt sich vorab kein pauschaler Festpreis für ein Verfahren nennen. Anhand Ihrer Details ermittle ich jedoch sofort die voraussichtlichen außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten für Sie. Auf Basis dieser Kosteneinschätzung und der Erfolgsaussichten entscheiden Sie frei und in Ruhe, ob Sie ein Verfahren durchführen möchten.

Ausführliche Beratung: Wünschen Sie nach unserem ersten Gespräch eine tiefgehende rechtliche Analyse Ihres Falles, ohne dass ich Sie direkt nach außen vertrete (eine umfassende Prüfung Ihrer Rechtslage inklusive verständlicher Erläuterung des Ergebnisses)? Hierfür berechne ich ein faires Pauschalhonorar von 210 € zzgl. MwSt.

Machen Sie sich keine Sorgen: Die Anwaltskosten werden Ihnen von Anfang an vollkommen transparent erläutert. Geld darf kein Hindernis sein, um die eigenen Rechte gegenüber dem Arbeitgeber geltend zu machen. Bei finanziellen Engpässen – gerade nach einer plötzlichen Kündigung – können wir gerne eine faire Ratenzahlung vereinbaren.